Insolvenzverwaltung

Informationen rund um die Insolvenzverwaltung

Insolvenzverwaltung

Seit dem Jahr 2000 kümmere ich mich um die Abwicklung von Insolvenzverfahren, vornehmlich im Auftrag des Amtsgericht Flensburg.

Dazu zählen insbesondere Verbraucherinsolvenzen, als auch Unternehmensinsolvenzen, sowie Nachlassinsolvenzverfahren.

In der neueren Insolvenzordnung schuf der Gesetzgeber in §56 InsO die Möglichkeit, dass Sie als Insolvenzschuldner dem Insolvenzgericht hinsichtlich der Auswahl der Person des Insolvenzverwalters einen Vorschlag unterbreiten dürfen. Als für die Abwicklung von Insolvenzverfahren geeignete Person bin ich bei den Amtsgerichten Flensburg, Niebüll und Husum in die von den Gerichten geführte Auswahlliste eingetragen.

Selbstverständlich berate ich auch Gläubiger und vertrete auch deren Interessen in Insolvenzverfahren, in welchen ich nicht zur Insolvenzverwalterin ernannt bin, übernehme die Vertretung in Anfechtungsprozessen sowie die Beauftragung der Durchsetzung von Aus- und Absonderungsrechten.

Anträge und Formulare zum Thema finden Sie in der Rubrik Service