Schuldenbereinigung

Hier finden Sie Informationen, wie ich Ihnen bei der Schuldenbereinigung helfen kann

Schuldenbereinigung

Raus aus den Schulden im Wege der außergerichtlichen Schuldenbereinigung

Wenn Sie finanziell nicht mehr ein und aus wissen, Ihnen Ihre wirtschaftliche Situation mehr und mehr über den Kopf wächst, die ständigen finanziellen Engpässe und „böse“ Briefe von Ihren Gläubigern Sie schwer belasten und vielleicht auch der Grund für gesundheitliche Beeinträchtigungen sind, ist es dringend an der Zeit, sich umfassend über die Ihnen zur Verfügung stehenden Möglichkeiten beraten zu lassen.

Ob eine Schuldenbereinigung oder Sanierung sinnvoll ist, lässt sich schnell in einem persönlichen Gespräch ermitteln. Soweit Ihre Gläubiger überzeugt werden können, sich mit Ihnen zu einigen, lässt sich ein Insolvenzverfahren abwenden. Sie fassen den Entschluss, Ihre derzeitige Situation zu ändern.

Im Zuge der außergerichtlichen Schuldenbereinigung führe ich die gesamte Korrespondenz mit Ihren Gläubigern. So helfe ich auch bei den Ermittlungen vo nGläubigern, wenn Ihre Unterlagen nicht vollständig sind, erarbeite das Vergleichsangebot und führe die Vergleichsverhandlungen. Im Falle des Scheiterns der Vergleichsverhandlungen fülle ich gemeinsam mit Ihnen den Antrag auf Eröffnung eines Verbraucherinsolvenzverfahrens aus und stelle in Ihrem Auftrag den Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens beim zuständigen Insolvenzgericht.

Diese Tätigkeiten erfordern aufgrund der heutigen modernen Kommunikationsmöglichkeiten keine Ortsnähe von Mandant und Anwalt, sodass ich Ihnen auch dann behilflich sein kann, wenn Sie nicht in der Umgebung von Flensburg wohnen, aber Wert auf fundiertes Fachwissen legen und auf meinen reichen Erfahrungsschatz zurückgreifen wollen. Aus meiner langjährigen Tätigkeit als Insolvenzverwalterin, insbesondere Insolvenzverfahren mit sich anschließender Restschuldbefreiung, weiß ich, worauf Insolvenzverwalter besonders achten.

Anträge und Formulare zum Thema finden Sie in der Rubrik Service