Anwältin Evelin Polz

Rechtsanwältin Evelin Polz

Dem Jurastudium an der zweitältesten Universität Deutschlands in Leipzig -Alma Mater Lipsiensis - schloss sich das zweijährige Referendariat am Oberlandesgericht Nürnberg im Freistaat Bayern an. Nach dem 2.Staatsexamen ließ ich mich in Flensburg nieder und gründete in 2000 meine eigene Kanzlei.

In 2004 erhielt ich die Zulassung zur Fachanwältin für Insolvenzrecht.Seit Beginn meiner beruflichen Tätigkeit lege ich großen Wert auf die persönliche und individuelle Betreuung meiner Mandanten. Dabei werde ich von einem eingespielten und vertrauenswürdigen Team von Mitarbeitern unterstützt, welche kompetent und engagiert zur bestmöglichen Bearbeitung Ihres Mandates beitragen. Dabei sind Freundlichkeit und Zuverlässigkeit für mich und meine Mitarbeiter selbstverständlich.

Als Rechtsanwältin rechne ich im Allgemeinen die für die Beauftragung anfallenden Gebühren nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz(RVG)ab. Das beinhaltet auch die Abrechnungen in Beratungshilfeangelegenheiten bzw.in VerfahrenbeigewährterProzess-undVerfahrenskostenhilfe. Grundsätzlich besteht bei jeder Beauftragung die Möglichkeit, eine individuelle Honorarvereinbarung zu schließen, welche den Interessen der Beteiligten gerecht wird.

Aufgrund der von mir regelmäßig, mehrmals im Jahr, besuchten Fortbildungsveranstaltungen, die über den Bereich des Insolvenzrechtes hinausgehen, ist es mir möglich, Ihnen fundiertes Wissen auf hohem Niveau, verbunden mit jahrelanger beruflicher Erfahrung zu bieten. Neben den Mitgliedschaften im Deutschen Anwaltsverein(DAV) und dem Flensburger Anwaltsverein bin ich Mitglied in der Arbeitsgemeinschaft für Insolvenzrecht und Sanierung des DAV.